Gelegenheitsarbeit „Libretto Familglia“
Alles über das "Libretto Famiglia"
Familien-Jollys arbeiten gelegentlich und können in Italien über das sogenannte „Libretto famiglia“ des INPS angestellt werden. Für das "Libretto famiglia" müssen sich die Familie (Arbeitgeber) und der Familien-Jolly (Arbeitnehmer) beim INPS registrieren. Wir liefern alle wichtigen Informationen dazu und zeigen hier wie es geht! Als Alternative können Familien-Jollys auch als Haushaltsangestellte beschäftigt werden. Mehr Infos dazu unter https://bit.ly/43iuEZG
Wer darf das „Libretto Famiglia“ nutzen?
Privatpersonen können, außerhalb jeglicher freiberuflichen oder unternehmerischen Tätigkeit, folgende gelegentliche Arbeiten in Auftrag geben:
- Arbeiten im Haushalt
- Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen
- Privatunterricht
Aktivierung und Registrierung beim INPS
Maximalbeträge, die insgesamt eingehalten werden müssen:
Einschränkungen
Merkmale des Libretto Famiglia
Rechte des/der Mitarbeiters/in
Vergütung
Mitteilung der Arbeitsleistung mittels Libretto Famiglia
Auszahlung der Vergütung
Sanktionen